2. Zahlung
Nach Abschluss des Reisevertrages sind 10% des Reisepreises zu zahlen. Der Restbetrag ist spätestens 14 Tage vor Reiseantritt Zug um Zug gegen Erhalt der vollständigen Reiseunterlagen zu zahlen. Vertragsabschlüsse innerhalb von 14 Tagen vor Reisebeginn, verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des Reisepreises. Ausnahmen sind möglich, bedürfen aber der Schriftform. Die Reisezahlung kann entweder in bar, oder durch Banküberweisung auf das Konto des Caritasverbandes erfolgen. Hierbei muss eine genaue Angabe über Reiseziel und Reisetermin, sowie Namen der Reisenden getätigt werden.
3. Leistungen
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Beschreibungen unseres gültigen Reiseprogrammes, bzw. der Sonderreisen verbindlich, dies unter Berücksichtigung der Landesüblichkeit. Eventuelle Nebenabsprachen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Bei Flugreisen erfolgt der Bustransfer, bzw. die Rundfahrten vor Ort durch die Vertragspartner des Veranstalters. Ihre Unterbringung erfolgt nach der gebuchten Preisgruppe der Häuser. Änderungen seitens des Veranstalters sind möglich, bedürfen aber der vorherigen Information. Die Belegung erfolgt nach Ihren Belegungswünschen in Doppelzimmern oder Einzelzimmern.
Besonderheiten bezüglich Lage, Ausstattung o. ä. der Zimmer, sind nur im Rahmen der jeweiligen Ausschreibung buchbar. Darüber hinausgehende Wünsche werden an das Hotel weitergeleitet, sind aber nur nach ausdrücklicher Bestätigung verbindlich.
4. Rücktritt durch den Reisenden – Umbuchung
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Dies ist per Schriftform, aber auch mündlich möglich. Maßgeblich ist der Tag des Zuganges der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Bei ambulanter oder stationärer Behandlung ab 30 Tage vor Reisebeginn beträgt der Selbstbehalt 20% der jeweiligen Stornokosten.
Die Gebühren sind wie folgt pauschalisiert:
Bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 10% des Reisepreises
Ab dem 30. – 22. Tag vor Reisebeginn 20% des Reisepreises
Ab dem 21. – 15. Tag vor Reisebeginn 30% des Reisepreises
Ab dem 14. – 07. Tag vor Reisebeginn 40% des Reisepreises
Ab dem 06. Tag vor Reisebeginn 65% des Reisepreises
Bei Nichtantritt 100% des Reisepreises
Umbuchungen zu einem anderen Aufenthalt, oder zu einem anderen Termin sind bis 30 Tage vor dem gebuchten Reisetermin, gegen eine Gebühr von 12,– € möglich. Kurzfristigere Umbuchungen sind einem Rücktritt mit anschließender Neubuchung gleichzusetzen. Bei den aufgeführten Flugreisen gelten gesonderte Stornobedingungen, die bei der Buchung zu erfragen sind.
5. Ersatzreisende
Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner, ein Dritter in die Rechte und Pflichten des Reisevertrages eintritt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende als Gesamtschuldner. Durch den Eintritt des Dritten entstehen Mehrkosten, pauschalisiert in Höhe von 10,– €.
6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag bis 7 Tage vor Reisebeginn kündigen. Diese Maßnahme wird nur angewandt, wenn der Veranstalter die jeweils zur Preisgestaltung notwendige Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht und die dadurch entstehenden Kosten einer Reisedurchführung nicht gedeckt sind. Ansprüche seitens des Reisenden bestehen nicht.
7. Gewährleistung und Haftung
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für gewissenhafte Reisevorbereitungen, die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger (z.B. Hotels). Ferner haften wir dafür, dass die vertraglich vereinbarten Reiseleistungen ordnungsgemäß erbracht werden. Die Leistungen richten sich dabei nach dem landesüblichen Standard und evtl. besonderen Gegebenheiten am Zielort. Die Haftung des Reiseveranstalters ist insgesamt auf die 3-fache Höhe des Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden Ihrerseits, weder vorsätzlich noch fahrlässig durch den Reiseveranstalter herbeigeführt wird. Ihre Ansprüche sind innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Rückkehrdatum schriftlich bei uns geltend zu machen.
Nach Fristablauf können Sie Ansprüche nur noch geltend machen, wenn Sie an dem Fristversäumnis unverschuldet sind. Evtl. Ansprüche verjähren 6 Monate nach dem vertraglich vereinbarten Rückreisedatum.
8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen, Reiseabbruch durch den Reisegast
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, kann der Reisepreis oder Teile davon durch den Veranstalter nicht zurück erstattet werden. Gerne sind wir bei der Organisation der Rückreise behilflich. Jeder Reisegast ist jedoch obligatorisch gegen Reiseabbruch versichert. Der Schaden ist bei der Europäischen Reiseversicherung anzuzeigen. Eine Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erfolgt gemäß den Bedingungen der Reiseversicherung.
9. Gepäcktransport und Versicherungen
Ihr Gepäck wird in den Reisebussen kostenlos befördert. Wir haften nicht für Schäden, oder Abhandenkommen Ihres Reisegepäcks.
Der Caritasverband hat für Sie ein Versicherungspaket abgeschlossen (nur für Busreisen). Dieses enthält Reiserücktrittskostenversicherung, Krankenversicherung und Gepäckversicherung.
10. Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen
Alle Kosten und Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Bestimmungen erwachsen, gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers.
11. Allgemeines
Die Berichtigung von Irrtümern, sowie von Druck-, Logik- und Rechenfehlern bleiben vorbehalten. Alle Angaben im Prospekt entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Änderungen des Reiseprogrammes aus technischen, oder aus Gründen höherer Gewalt, müssen grundsätzlich vorbehalten bleiben. Sollte bei Reisen ein gebuchtes Einzelzimmer nicht zur Verfügung stehen, wird der anteilige Zuschlag zurückerstattet. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Rechtsansprüche auf bestimmte Sitzplätze bestehen nicht. Der Veranstalter wird jedoch eine entsprechende Bedürftigkeit berücksichtigen.
12. Gerichtsstand und Veranstalter
Der Gerichtsstand ist der Betriebssitz des Veranstalters. Dieser ist Frankfurt.